Cannabis Social Club (CSC) gründen: In 3 Schritten zur Anbauvereinigung

von | Apr 5, 2024 | explained., guides.

Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der gemeinschaftliche Eigenanbau in sogenannten Cannabis Social Clubs ermöglicht wird. Doch was genau steckt dahinter?

Cannabis Social Clubs sind Vereinigungen, die sich darauf spezialisiert haben, den Anbau und die Verteilung von Cannabis zu koordinieren. Dabei liegt der Fokus auf kontrollierten und begrenzten Mengen, um den persönlichen Verbrauch der Mitglieder zu decken. Diese Clubs verfolgen eine gemeinschaftliche und jugendschutzkonforme Herangehensweise, um die Versorgung mit Cannabis sicherzustellen, ohne dabei kommerzielle Interessen zu verfolgen.

Besonders interessant ist diese Entwicklung für Menschen, die selbst Cannabis anbauen möchten. Der gemeinschaftliche Eigenanbau bietet die Möglichkeit, sich aktiv an der Versorgung zu beteiligen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. In Ländern wie Belgien und Spanien sind solche Vereinigungen bereits erfolgreich aktiv.

1. Wahl der Organisationsform: Verein oder Genossenschaft?”

Die Wahl der Organisationsform ist ein entscheidender Schritt für Anbauvereinigungen. Gemäß § 1 Nr. 13 des Cannabisgesetzes stehen zwei Optionen zur Verfügung: eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder eingetragene Genossenschaft (eG). Beide Formen ermöglichen das Verfolgen gemeinsamer Ziele, unterscheiden sich jedoch in rechtlichen Strukturen, Mitgliederanforderungen und wirtschaftlichen Aktivitäten.

  1. Verein (e.V.): Die Rechtsform des Vereins ist in der Regel klar vorzugswürdig. Die Gründung und Verwaltung gestalten sich grundsätzlich einfacher, günstiger und zügiger. Vereine dürfen nicht gewinnorientiert agieren.
  2. Genossenschaft (eG): Genossenschaften bieten eine kooperative Struktur. Hierbei müssen Mitglieder den Gründungsprozess durchlaufen. Gewinnorientiertes Handeln ist auch hier ausgeschlossen. Eine Betreibergesellschaft kann jedoch wirtschaftliche Aktivitäten übernehmen.

Die Wahl zwischen Verein und Genossenschaft hängt von den individuellen Zielen und Ressourcen ab. Eine sorgfältige Abwägung ist entscheidend, um die optimale Organisationsform zu finden und den Anbau von Cannabis erfolgreich zu koordinieren.

2. Rechtliche Anforderungen und Erlaubnisverfahren

Als Betreiber eines Anbauvereins für Cannabis unterliegt ihr strengen staatlichen Regulierungen und steht vor einer Vielzahl von bürokratischen und organisatorischen Herausforderungen. Die erste bedeutende Hürde ist der Antrag auf Erlaubnis:

  1. Erlaubnis beantragen: Wenn ihr als Cannabis Social Club gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an eure Mitglieder für den Eigenkonsum weitergeben möchtet, benötigt ihr eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde.
  2. Voraussetzungen für die Erlaubnis:
    • Die Vereinssatzung muss spezifische Elemente für Anbauvereine enthalten und rechtlich einwandfrei gestaltet sein.
    • Die Anbauvereinigung muss Auflagen zum Jugendschutz und zur Prävention erfüllen. Dazu gehören die Ernennung von Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten mit nachgewiesener Sachkenntnis. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit der lokalen Suchtpräventions- oder Beratungsstelle verpflichtend (§ 23 KCanG).
    • Es bestehen umfassende Anforderungen an die Qualitätssicherung (§ 18 KCanG), Dokumentation und Mitteilungspflichten (§ 26 KCanG) sowie an die Sicherung und den Transport (§ 22 KCanG).
  3. Antrag auf Erlaubnis stellen: Nach Erfüllung aller Voraussetzungen reicht der Cannabis Social Club einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Erlaubnis ein. Dabei sind alle gemäß § 15 Abs. 4 KCanG erforderlichen Angaben und Nachweise in deutscher Sprache beizufügen.
  4. Verwaltungssystem integrieren: Die Implementierung eines Verwaltungssystems ist eine sinnvolle Option, um langfristig Kosten, Frustration und Arbeitsaufwand zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich zu erfüllen. Die dauerhafte Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann zum Entzug der Anbaulizenz führen.

Die sorgfältige Einhaltung des Rechtsrahmens ist entscheidend, um den Anbau von Cannabis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgreich zu koordinieren und zu betreiben.

3. Cannabisanbau: Werbung, Anbauplanung und Qualitätssicherung

Mit der Einführung des neuen Cannabisgesetzes ergeben sich wichtige Aspekte für Anbauvereinigungen. In diesem Artikel beleuchten wir die Themen Werbung, Anbauplanung und Gesundheitsschutz.

A. Werbung und Sponsoring

Gemäß § 6 des KCanG (Kannabisgesetz) besteht ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Aktuell sind diese Verbote noch nicht in Kraft, da das KCanG noch nicht vollständig gültig ist. Dies bietet jedoch eine Chance, um bereits jetzt eine Community aufzubauen und die Bekanntheit eurer Anbauvereinigung zu steigern.

B. Anbaukonzept und Mitgliederbedarf

Laut § 19 KCanG dürfen Anbauvereinigungen ihren Mitgliedern bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenkonsum zur Verfügung stellen (bzw. bis zu 30 Gramm für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren). Um den voraussichtlichen Bedarf eurer Mitglieder zu decken, empfiehlt es sich, ein bedarfsorientiertes Anbaukonzept zu erstellen.

Der Ausgangspunkt für das Anbaukonzept eines Cannabis Social Clubs sollte die Wahl eines geeigneten Grundstücks oder Gebäudes sein. Dabei müssen Abstandsflächen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen berücksichtigt werden, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

3. Qualitätssicherung durch optimale Umweltbedingungen

Neben ausreichender Energieversorgung und Anbaufläche ist ein auf Pflanzenzucht ausgerichtetes Klimasystem im Gebäude unerlässlich. Die Möglichkeit, während des Anbaus auf Umweltbedingungen Einfluss zu nehmen, trägt zur gewünschten Qualität der Ernte bei und gewährleistet den Gesundheitsschutz.